AGB

Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungs-bedingungen der Werbeagentur & Verlag März

1. Allgemeines:
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des Lieferungsvertrages. Andere Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Diesen unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenlaufende Bedingungen im Kundenauftrag sind mit dieser Bestätigung im vollen Umfange aufgehoben, an deren Stelle treten unsere Bedingungen.
2. Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis- und Liefermöglichkeit. Für Verkäufe oder Abschlüsse, die Handelsvertreter tätigen, behalten wir uns stets die endgültige Entscheidung vor. Bei ersten Geschäften mit uns unbekannten Firmen behalten wir uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu fordern.
3. Versand:
Alle Preise und Angebote sind ab Betriebsstätte. Die Sendung reist, wenn nicht anders vereinbart, zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Verpackung und Versandspesen werden zu Selbstkosten berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch einen Frachtführer oder die Übernahme durch den Besteller, gilt die Lieferung am Tage der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Besteller über.
4. Lieferfristen:
Der Liefertermin bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab Betriebsstätte. Fixtermine schließen wir grundsätzlich aus. Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Der vom Verkäufer bestätigte Liefertermin hebt diesbezügliche Vorschriften des Bestellers auf. Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel oder ähnliches, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, bei uns oder unseren Lieferanten, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung. Die Lieferung kann vor dem eingetragenen Liefermonat erfolgen. In diesem Falle wird jedoch die Rechnung auf den 1. Tag des vorgesehenen Liefermonats valutiert, und erst von diesem Tag an beginnt die Zahlungsfrist zu laufen. Eingetragener Liefermonat „00“ bedeutet Lieferung nach Fertigstellung.
5. Mengen und Materialvorbehalte:
Abweichungen in bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegen-stand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10% werden marktüblich vorbehalten. Unberechnete Muster bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen frei zurückzusenden.
6. Verwahrung:
Für die vom Besteller überlassenen Vorlagen, Muster, Druckträger und andere, der Wiederverwendung dienenden Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
7. Auftragserteilung:
Bei schriftlicher Auftragserteilung kann sich die Werbeagentur & Verlag März bei der Ausführung des Auftrages nur nach dem richten, was auf der Vorderseite des Auftragsscheines hinsichtlich Artikel, Preis, Mengenangabe und Lieferzeit festgehalten worden ist. Mündliche Absprachen und Nebenabreden können daher nicht als vereinbart gelten und sind nichtig.
8. Beanstandungen:
Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel müssen spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns vorgetragen werden. Das gilt auch für von uns an Ihre Kunden oder Weiterverarbeiter gelieferte Ware. Für Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten ist, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz.

Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Verlangen zuzusenden. Wenn wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist außerstande sind nachzubessern oder Ersatz zu liefern, kann der Besteller Rücktritt vom Vertrag verlangen. Für Deckungskäufe, die der Besteller ohne unser Einverständnis, insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.
9. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum dergestalt, daß der Käufer nur berechtigt ist, die Ware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern; insbesondere darf der Käufer diese bis zur vollständigen Bezahlung weder einem Dritten verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.

Der Eigentumsvorbehalt wird über den Zeitpunkt des Verkaufs der Ware in der Weise ausgedehnt, daß uns das Eigentum an dem Verkaufserlös übertragen wird. Bei Weiterverkauf unter Eigentumsvorbehalt sind alle vorbehaltenen Rechte an uns abgetreten. Wird die Ware mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so bleibt das Vorbehaltseigentum in der Weise bestehen, daß wir Miteigentümer einsprechend dem Wertanteil unserer Ware werden. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist seitens des Verkäufers auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
10. Zahlungen:
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Teillieferungen / -ausführungen können Teilrechnungen gestellt werden. Bei Zeitüberschreitungen sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Zinsen in Höhe der jeweils gültigen Bankzinsen zu berechnen. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Zahlungen, auch Vorauskasse, haben nur befreiende Wirkung, wenn sie an uns geleistet werden. Dritte sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, sie legen eine Vollmacht vor.
11. Urheber- und Nutzungsrechte:
Entwürfe jeglicher Art und Form sind Eigentum der Werbeagentur & Verlag März und sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Zustimmung dürfen sie nicht verwendet, genutzt oder verändert werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte an beauftragte Personen und Firmen erfolgt nur für den bestimmten Verwendungszweck. Bei Zuwiderhandlungen werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Nutzungsrechte können schriftlich ganz oder teilweise übertragen werden, bei Einhaltung der Vertragsklauseln.

Die Werbeagentur März behält sich das Recht vor, das von ihm entwickelte Produkt für eigene Referenzzwecke zu benutzen und für diesen Zweck in Print- und Onlinemedien zu veröffentlichen.
12. Zurückhaltung und Aufrechnung:
Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge die nicht vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Das gilt insbesondere für Aufwendungen des Bestellers, die nach der Verkaufsauffassung Kosten seiner eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit sind.
13. Teillieferung:
Wir sind zur Teillieferung und Teilrechnung berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. Dies trifft insbesondere für Aufträge zu, die aus mehreren Produkten bestehen und dadurch die Produktion in verschiedenen Bereichen erfolgen muss.
14. Rücktritt vom Vertrag und Kreditgewährung:
Wir sind berechtigt aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten und Verweigerung einer geforderten Sicherheitsleistung. Treten wichtige Gründe ein, so werden gewährte Kredite sofort fällig. Eine Kreditgewährung selbst im Rahmen der oben genannten Zahlungsfristen, obliegt unserem Ermessen.
15. Auskünfte per Telefon
Am Telefon gegebene Auskünfte bezüglich Preis und Lieferzeit sind stets unverbindlich. Gültig sind nur schriftlich gegebene Mitteilungen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Bei Handelsgeschäften unter Vollkaufleuten wird für beide Teile unser Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.

 

Zusatzbedingungen des Verlages

1. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen der Herkunft, des Inhalts oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag oder dem Verlagsprodukt unzumutbar / schädlich ist. Das Gleiche gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.

Beilagen, die durch die Aufmachung oder das Format beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

2. Dem Auftraggeber werden nur auf besondere Anforderung die Druckunterlagen zurückgesandt. Drei Monate nach Ablauf des Auftrages endet die Pflicht zur Aufbewahrung.

3. Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Kollektiven, Sonder-Seiten und PR-Beilagen besondere Anzeigenpreise festzusetzen.

4. Der Verlag übernimmt keine Haftung für Fehler jeder Art aus telefonischen Über-mittlungen. Dies gilt ebenfalls für die Vorlage von undeutlich geschriebenen Texten. Abbestellungen sind schriftlich zu übermitteln, Satzkosten können in Rechnung gestellt werden.

5. Der Verlag muss sich vorbehalten, infolge dringender außerplanmäßiger amtlicher Informationen, gegebenfalls Anzeigen ohne Terminanzeigen in Größe, Form oder Veröffentlichkeitsdatum zu verändern. Der Anzeigenkunde wird darüber im Vorfeld informiert.

6. Hat der Verlag das Nichterscheinen oder das nicht ordnungsgemäße (z.B. Druckfehler) oder verspätete Erscheinen der Anzeige zu vertreten, ohne daß ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz nachgewiesen werden kann, so ist ein Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen, im übrigen beschränkt sich ein eventueller Ersatzanspruch auf den Betrag des Anzeigenpreises einschl. Mehrwertsteuer.

7. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert; aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Mit Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages an.

Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages.

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